Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 5 K 324/09.F.A (3) |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 73 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 2 a; AsylVfG § 73 Abs. 7; AufenthG § 60 Abs. 1
Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, Altfälle, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungssicherheit, Menschenrechtslage, politische Entwicklung, Folter, Situation bei Rückkehr, Grenzkontrollen
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 16.03.2009 - 5 K 324/09
- VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 5 K 324/09.F.A (3)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Stuttgart, 14.01.2008 - A 11 K 4866/07
Verfolgungssicherheit in der Türkei
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 5 K 324/09
Im Ergebnis führt das dazu, dass jedenfalls bei Personen, die der Unterstützung der PKK verdächtigt sind oder verdächtigt waren, nach wie vor Folter und menschenrechtswidrige Maßnahmen in Polizeihaft nicht ausgeschlossen werden können (vgl. Urt. VG Stuttgart, 11. Kammer - Az.: 11 K 4866/07 - v, 14. Januar 2008, zitiert nach juris, Urt. VG Stuttgart, 11. Kammer-Az 11 K 304/07-v. 30. Juni 2008, Rdnr. 28, zitiert nach juris, Urt. VG Frankfurt am Main - Az.: 6 E 3344/06 - v. 14. Dezember 2007, zitiert nach juris). - VG Stuttgart, 30.06.2008 - A 11 K 304/07
Zum Widerruf der Flüchtlingszuerkennung eines türkischen Staatsangehörigen …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 5 K 324/09
Im Ergebnis führt das dazu, dass jedenfalls bei Personen, die der Unterstützung der PKK verdächtigt sind oder verdächtigt waren, nach wie vor Folter und menschenrechtswidrige Maßnahmen in Polizeihaft nicht ausgeschlossen werden können (vgl. Urt. VG Stuttgart, 11. Kammer - Az.: 11 K 4866/07 - v, 14. Januar 2008, zitiert nach juris, Urt. VG Stuttgart, 11. Kammer-Az 11 K 304/07-v. 30. Juni 2008, Rdnr. 28, zitiert nach juris, Urt. VG Frankfurt am Main - Az.: 6 E 3344/06 - v. 14. Dezember 2007, zitiert nach juris). - VG Frankfurt/Main, 14.12.2007 - 6 E 3344/06
Verfolgungslage in der Türkei für Anhänger der PKK-Bewegung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 5 K 324/09
Im Ergebnis führt das dazu, dass jedenfalls bei Personen, die der Unterstützung der PKK verdächtigt sind oder verdächtigt waren, nach wie vor Folter und menschenrechtswidrige Maßnahmen in Polizeihaft nicht ausgeschlossen werden können (vgl. Urt. VG Stuttgart, 11. Kammer - Az.: 11 K 4866/07 - v, 14. Januar 2008, zitiert nach juris, Urt. VG Stuttgart, 11. Kammer-Az 11 K 304/07-v. 30. Juni 2008, Rdnr. 28, zitiert nach juris, Urt. VG Frankfurt am Main - Az.: 6 E 3344/06 - v. 14. Dezember 2007, zitiert nach juris). - VG Minden, 10.08.2007 - 8 K 1768/06
Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, TKP/ML, Unterstützung, …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 5 K 324/09
So auch VG Minden, 8. Kammer, Urt. v. 10. August 2007 (8 K 1768/06.A).
- VG München, 18.12.2009 - M 16 K 09.50316
Widerruf; Schiit; Widerrufsfrist
Dies ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des VG Frankfurt am Main (v. 22.4.2009 Az. 5 K 324/09.F.A (3)).Vielmehr ist auch hierin nur festgehalten, dass das pflichtwidrige Unterlassen einer abschließenden Beurteilung im Sinne des § 73 Abs. 7 AsylVfG dem Bundesamt nicht die Befugnis einräumt, auch im Jahr 2009 noch in einer gebundenen Entscheidung die Anerkennung zu widerrufen.Entgegen der Ansicht der Klägerbevollmächtigten besteht auch kein Anlass, bei sog. Alt-Anerkennungen - wie hier - im Hinblick auf die vom Gesetzgeber gewollte Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Stellung von anerkannten Flüchtlingen eine unbeabsichtigte Regelungslücke anzunehmen und diese im Wege einer erweiternden Auslegung mit dem Ergebnis zu schließen, dass in derartigen Altfällen nach Ablauf der Frist - ohne vorherige Negativentscheidung des Bundesamts - ein Widerruf gleichsam automatisch nur noch im Wege der Ermessensentscheidung möglich ist (so wohl VG Frankfurt am Main v. 22.4.2009 Az. 5 K 324/09.F.A (3), allerdings im Widerspruch zu BVerwG v. 20.3.2007 Az. 1 C 21/06).
- VG München, 13.10.2009 - M 16 K 09.50287
Fristen für Widerruf; Arabischer Sunnit aus ...; Verfolgung durch nichtstaatliche …
Dies ergibt sich auch nicht aus der von Klägerseite vorgelegten Entscheidung des VG Frankfurt am Main (v. 22.4.2009 Az. 5 K 324/09.F.A (3)).Vielmehr ist auch hierin nur festgehalten, dass das pflichtwidrige Unterlassen einer abschließenden Beurteilung im Sinne des § 73 Abs. 7 AsylVfG dem Bundesamt nicht die Befugnis einräumt, auch im Jahr 2009 noch in einer gebundenen Entscheidung die Anerkennung zu widerrufen.Entgegen der Ansicht der Klägerbevollmächtigten besteht auch kein Anlass, bei sog. Alt-Anerkennungen - wie hier - im Hinblick auf die vom Gesetzgeber gewollte Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Stellung von anerkannten Flüchtlingen eine unbeabsichtigte Regelungslücke anzunehmen und diese im Wege einer erweiternden Auslegung mit dem Ergebnis zu schließen, dass in derartigen Altfällen nach Ablauf der Frist - ohne vorherige Negativentscheidung des Bundesamts - ein Widerruf gleichsam automatisch nur noch im Wege der Ermessensentscheidung möglich ist (so wohl VG Frankfurt am Main v. 22.4.2009 Az. 5 K 324/09.F.A (3), allerdings im Widerspruch zu BVerwG v. 20.3.2007 Az. 1 C 21/06).